In der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus ein Teil des politischen Systems. Die Länder als kleine autonome Einheiten (Gliedstaaten) verfügen über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen - soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Die Mitglieder der 16 Landesregierungen bilden den Bundesrat, ihre Interessen werden bei der politischen Willensbildung berücksichtigt.
Auch außerhalb des Bundesrates besteht die Notwendigkeit einer Kooperation der Länder, nämlich auf den Gebieten für die der Bund nicht zuständig ist. Aus dieser Notwendigkeit heraus erwuchs die MPK als ständige Einrichtung.
Die MPK dient der Selbstkoordination der Länder innerhalb ihres eigenen Kompetenzbereiches. Sie muss allerdings in ihren Beschlüssen und den daraus resultierenden Maßnahmen die Interessen aller Länder berücksichtigen und diese gegenüber dem Bund vertreten. Die MPK ist Ausdruck des aktiven Föderalismus in Deutschland und des föderalen Selbstbewusstseins der Länder.

