Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Erweiterte Suche
Logo: Ministerium des Innern und für Sport - Zurück zur Startseite mpk.rlp.de
  • Konferenz der Ministerpräsidenten
    • Grundlagen und Verfahren
    • Historischer Rückblick
    • Vorsitzländer im Überblick
    • Vorsitzländer bis 2025
    • MPK und Bundesrat
    • Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
    • Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
  • Termine und Tagungsorte
  • Vorsitzland 2009/10
  • Sachthemen
  • Mediathek
  • Presseinformationen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz; Bild: Voss
Konferenz der Ministerpräsidenten > Grundlagen und Verfahren

Grundlagen und Verfahren der Ministerpräsidentenkonferenz

Struktur und Aufgaben der MPK

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) stimmen die 16 deutschen Länder, vertreten durch ihre Regierungschefs, politische Positionen untereinander ab. Sie wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als "Gremium der Selbstkoordination" der Länder ins Leben gerufen. Außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens beraten und entscheiden sie gemeinsam länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund.

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan. Sie wurde auf der Grundlage des deutschen Bundesstaatsprinzips eingerichtet. Nach dem Grundgesetz haben sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität. Daraus ergibt sich für jedes einzelne Land das Recht, seine Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten.

Die Aufgaben der MPK sind vielfältig. Sie umfassen sowohl den Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen zwischen den Ländern oder mit dem Bund wie Rundfunkstaatsverträge oder Rundfunkgebührenstaatsverträge als auch die Entscheidungsfindung zu Bildungsthemen.

Vorbereitung

Die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder bilden das Vorbereitungsgremium der MPK mit der Aufgabe, Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszusprechen.

An der MPK nehmen sowohl die Regierungschefs als auch die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und die Abteilungsleiter oder Referenten, die für die MPK zuständig sind, teil. Die Tagesordnungspunkte ergeben sich aus den Themenanmeldungen der Länder und aus der Fortsetzung der Beratungen über die Themen vorangegangener Konferenzen.

Bei besonderen Themen erfolgt die Beratung in vertraulichen Gesprächsrunden, den „Kamingesprächen“. An den Kamingesprächen nehmen die Ministerpräsidenten selbst, der Chef der Staatskanzlei des Vorsitzlandes und der Chef der Staatskanzlei des Sprecherlandes der jeweils anderen Ländergruppe teil.

Im Sprachgebrauch der MPK unterscheidet man zwischen A- und B-Ländern. Die SPD-geführten Länder werden als A-Länder, die Länder mit CDU- bzw. CSU-Regierung als B-Länder bezeichnet. In der Regel finden vor den Plenarsitzungen der Ministerpräsidentenkonferenz getrennte Vorbesprechungen statt.

Arbeitsweise

Auf der MPK werden etwa 10 bis 15 Tagesordnungspunkte von unterschiedlicher Gewichtung behandelt. Themen betreffen sowohl die Bundes- als auch die Landesebene.

Die Arbeitsweise der Ministerpräsidentenkonferenz ist in einer Geschäftsordnung beschrieben. Dort ist unter anderem festgelegt, dass Entscheidungen nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden können.

Jedes Land hat eine Stimme, unabhängig von seiner Einwohnerzahl. Bis zum Jahr 2004 mussten die Länder alle Entscheidungen einstimmig beschließen und waren dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Das Konsensprinzip ist heute nur noch bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich.

Organisation

Die MPK trifft sich viermal im Jahr zu regelmäßigen Sitzungen und bei besonderem Beratungsbedarf zu Sonderkonferenzen. Zu Beginn der Vorsitzzeit findet das Treffen im Vorsitzland und dreimal jährlich in der Bundeshauptstadt Berlin statt. Um ihre Standpunkte gegenüber dem Bund zu vertreten, haben die Regierungschefs zweimal im Jahr die Möglichkeit, die Ergebnisse der MPK im Anschluss an die Konferenz der Bundeskanzlerin vorzustellen.

Der Vorsitz der MPK wechselt zwischen den Ländern jedes Jahr im Herbst nach einer festgelegten Reihenfolge. Rheinland-Pfalz übernimmt den Vorsitz ab Oktober 2009 von Sachsen und gibt ihn ein Jahr später an Sachsen-Anhalt weiter.

Das Vorsitzland organisiert und leitet die MPK und koordiniert die Interessen der Länder. Als Moderator der MPK ist es auch dafür verantwortlich, dass Kompromisse gefunden und ggf. Themen auf Bundesebene abgestimmt werden.